Standesamt Stetten (Bayern) Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie zentralen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Stetten (Bayern). Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Stetten (Bayern) Geburtsurkunde formell die Geburt einer Person in Stetten (Bayern) und beinhaltet zentrale Daten wie Personenname, Geburtstag, Geburtsstätte sowie die Details der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Stetten (Bayern)

Standesamt Stetten (Bayern)
Marktstraße 19
87742 Dirlewang


Mail:
standesamt@stetten.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Stetten (Bayern) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Stetten (Bayern) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stetten (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stetten.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stetten (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Stetten (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Stetten (Bayern)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Stetten (Bayern)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Stetten (Bayern)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Stetten (Bayern)

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Stetten (Bayern)geborene Personen beim Standesamt Stetten (Bayern) zu beantragen.

Im Weiteren sind einige Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert die Behörde in Stetten (Bayern) das Dokument aus. Es bieten sich mannigfaltige Formen von Geburtsnachweisen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird verwendet bei vielfältige administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Falls das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Stetten (Bayern) einen Ersatz bitten. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Stetten (Bayern)

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine behördliche, meistens rechtlich zulässige, belegte Kennzeichung einer Beziehung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Verehelichung beim Standesamt Stetten (Bayern) erklären und die hierfür notwendigen Nachweise. holen. Prinzipiell sollten Sie selber bei der Behörde in Stetten (Bayern) vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist es ihm gestattet den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Verehelichung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original eingereicht werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können weitere Schreiben unerlässlich sein! Das Standesamt in Stetten (Bayern) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Stetten (Bayern) zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.