Standesamt Ostheim v.d.Rhön Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie relevanten Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Ostheim v.d.Rhön. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Ostheim v.d.Rhön verbindlich die Geburt einer Person in Ostheim v.d.Rhön und beinhaltet bedeutende Daten wie Vor- und Nachname, Tag der Geburt, Geburtslocation sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Ostheim v.d.Rhön

Standesamt Ostheim v.d.Rhön
Postfach 1260
97642 Ostheim v.d.Rhön


Mail:
standesamt@ostheim-v-d-rhoen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Ostheim v.d.Rhön Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Ostheim v.d.Rhön Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ostheim v.d.Rhön vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ostheim-v-d-rhoen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ostheim v.d.Rhön.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ostheim v.d.Rhön

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Ostheim v.d.Rhön
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Ostheim v.d.Rhön
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Ostheim v.d.Rhön
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Ostheim v.d.Rhön

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Ostheim v.d.Rhöngeborene Personen beim Standesamt Ostheim v.d.Rhön zu beantragen.

Nachstehend sind einige wenige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Üblicherweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Amt Ostheim v.d.Rhön die Urkunde aus. Es finden sich diverse Formen der Geburtsbescheinigungen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Sie wird gebraucht zu mannigfaltige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Sofern die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Ostheim v.d.Rhön eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck werden meistens persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ostheim v.d.Rhön

Definition

Eine Hochzeit definiert eine bewiesene, überwiegend gerecht rechtmäßige, festgemachte Grundlage einer Beziehung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung bei der Behörde in Ostheim v.d.Rhön aufnehmen und die dazu unerlässlichen Unterlagen zu beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich beim Standesamt Ostheim v.d.Rhön vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann deswegen ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise gefordert sein! Das Standesamt in Ostheim v.d.Rhön ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Ostheim v.d.Rhön zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.