Standesamt Langenfeld (Bayern) Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie vollständige Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Langenfeld (Bayern). Als staatliches Zeugnis bestätigt die Standesamt Langenfeld (Bayern) Geburtsurkunde formell die Geburt einer Person in Langenfeld (Bayern) und beinhaltet zentrale Daten wie Vor- und Nachname, Geburtstag, Stätte der Geburt sowie die Details der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Langenfeld (Bayern)

Standesamt Langenfeld (Bayern)
Hauptstraße 3
91443 Scheinfeld


Mail:
standesamt@stadt-scheinfeld.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Langenfeld (Bayern) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Langenfeld (Bayern) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langenfeld (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-scheinfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langenfeld (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Langenfeld (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Langenfeld (Bayern)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Langenfeld (Bayern)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Langenfeld (Bayern)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Langenfeld (Bayern)

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Langenfeld (Bayern) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Langenfeld (Bayern) eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind einige wenige Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Üblicherweise übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Langenfeld (Bayern) die Urkunde aus. Es finden sich unterschiedliche Arten der Geburtsbescheinigungen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht bei vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Langenfeld (Bayern) eine Ersatzurkunde bitten. Dafür sind erforderlich meistens persönliche Angaben und eine Identifikation, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Langenfeld (Bayern)

Definition

Eine Ehe definiert eine bewiesene, weitgehend zulässig statthafte, gestärkte Kennzeichung einer Beziehung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt Langenfeld (Bayern) aufnehmen und die hierfür wichtigen Papiere beziehen. Unbedingt müssen Sie persönlich im Langenfeld (Bayern) vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Langenfeld (Bayern) antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit die Behörde prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dafür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen gewünscht sein! Das Standesamt in Langenfeld (Bayern) berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Langenfeld (Bayern)

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Mittelfranken

Kreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Höhe
304 m ü. NHN

Fläche
45,12 km2

Einwohner
4706 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
104 Einwohner je km2

Postleitzahl
91443

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
NEA, SEF, UFF

Gemeindeschlüssel
09 5 75 161

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Langenfeld (Bayern)

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Wegweiser:

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