Standesamt Walderbach Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie vollständige Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Walderbach. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Standesamt Walderbach Geburtsurkunde amtlich die Geburt einer Person in Walderbach und beinhaltet relevante Daten wie Namensangabe, Geburtsdatum, Geburtsstätte sowie die Details der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Walderbach

Standesamt Walderbach
Franz-Xaver-Witt-Straße 2
93194 Walderbach


Mail:
standesamt@walderbach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Walderbach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Walderbach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Walderbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@walderbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Walderbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Walderbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Walderbach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Walderbach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Walderbach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Walderbach

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Walderbachgeborene Personen beim Standesamt Walderbach zu beantragen.

Anbei einige wenige allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht die Behörde in Walderbach das Dokument aus. Es finden sich verschiedenartige Versionen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird benötigt bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Walderbach eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Ausweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Walderbach

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine begründete, zumeist rechtlich rechtmäßige, verankerte Kennzeichung eines Beisammenseins beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Verehelichung beim Standesamt in Walderbach aufnehmen und die hierbei relevanten Nachweise. besorgen. Unbedingt müssen Sie selber im Walderbach auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Walderbach antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür viele Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schriftstück vom Standesamt. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Fotokopien werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Walderbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Walderbach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.