Standesamt Kirchenthumbach Geburtsurkunde

Hier finden Sie jegliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Kirchenthumbach. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Standesamt Kirchenthumbach Geburtsurkunde amtlich die Geburt einer Person in Kirchenthumbach und beinhaltet wichtige Daten wie Name, Datum der Geburt, Ort der Geburt sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Kirchenthumbach

Standesamt Kirchenthumbach
Bahnhofstraße 18
91281 Kirchenthumbach


Mail:
standesamt@kirchenthumbach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Kirchenthumbach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Kirchenthumbach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchenthumbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchenthumbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchenthumbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchenthumbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Kirchenthumbach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Kirchenthumbach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Kirchenthumbach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Kirchenthumbach

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Kirchenthumbachgeboren wurden, beim Standesamt Kirchenthumbach beantragt werden.

Anbei zahlreiche allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Normalerweise erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamt Kirchenthumbach das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Versionen der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht bei verschiedene administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Kirchenthumbach eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchenthumbach

Definition

Eine Ehe bildet eine erklärte, vorwiegend rechtlich statthafte, gesicherte Begründung eines Bündnisses zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Kirchenthumbach einleiten und die hierbei erforderlichen Papiere holen. Generell müssen Sie selbst beim Amt in Kirchenthumbach vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Kirchenthumbach antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dazu ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage werden weitere Untelagen vonnöten sein! Das Hochzeitsamt in Kirchenthumbach informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Kirchenthumbach zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.