Standesamt Egling a.d.Paar

Anschrift

Standesamt Egling a.d.Paar
Hauptstraße 31
86492 Egling a.d.Paar


Mail:
standesamt@egling-a-d-paar.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Egling a.d.Paar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@egling-a-d-paar.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Egling a.d.Paar.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Egling a.d.Paar

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Egling a.d.Paargeboren wurden, beim Standesamt Egling a.d.Paar beantragt werden.

Im Weiteren sind verschiedene allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Generell erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, trotzdem dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamt Egling a.d.Paar die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedene Kategorien von Geburtsdokumenten, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Egling a.d.Paar eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür benötigt man meistens persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Egling a.d.Paar

Definition

Eine Verehelichung benennt eine anerkannte, weitgehend legitim zulässige, gesicherte Bestätigung eines Bündnisses mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Egling a.d.Paar aufnehmen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu besorgen. Generell müssen Sie direkt im Egling a.d.Paar antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Trauung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Papiere notwendig sein! Das Amt in Egling a.d.Paar klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.