Standesamt Kasendorf Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie bedeutenden Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Kasendorf. Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Kasendorf offiziell die Geburt einer Person in Kasendorf und beinhaltet relevante Daten wie Personenname, Datum der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Kasendorf

Standesamt Kasendorf
Marktplatz 8
95359 Kasendorf


Mail:
standesamt@kasendorf.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Kasendorf Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Kasendorf Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kasendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kasendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kasendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kasendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Kasendorf
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Kasendorf
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Kasendorf
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Kasendorf

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Kasendorf geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Kasendorf beantragen.

Hier einige einige wenige Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können ebenso die Eltern selbst die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamt Kasendorf das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Versionen der Geburtsbescheinigungen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird gebraucht zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Kasendorf eine Ersatzurkunde bitten. Hierfür werden in der Regel persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kasendorf

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine behördliche, weitgehend rechtlich zulässige, belegte Erklärung einer Vereinigung von paarigen Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Kasendorf anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden erhalten. Generell müssen Sie selber bei der Behörde in Kasendorf auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, kann er die andere Person in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Eintragung der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Das Standesamt in Kasendorf berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Kasendorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.