Standesamt Burggen Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie wesentlichen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Burggen. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Burggen amtlich die Geburt einer Person in Burggen und beinhaltet relevante Daten wie Bezeichnung, Geburtszeitpunkt, Stätte der Geburt sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Burggen

Standesamt Burggen
Marktplatz 4
86975 Bernbeuren


Mail:
standesamt@burggen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Burggen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Burggen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burggen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@burggen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burggen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Burggen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Burggen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Burggen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Burggen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Burggen

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Burggen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Burggen eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind mehrere allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Regel tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht die Behörde in Burggen die Urkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Formen der Geburtsdokumenten, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt für vielfältige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Burggen einen Ersatz beantragen. Dafür sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Burggen

Definition

Eine Vermählung bildet eine amtliche, gewöhnlich zulässig zugestandene, gestärkte Basis einer Verbindung von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Verehelichung beim Amt in Burggen erklären und die dazu unerlässlichen Dokumente beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Burggen auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser seinen Partner durch einen Brief zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Burggen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Burggen zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der benötigten Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.