Standesamt Nordheim v.d.Rhön Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie wichtigen Informationen zur Standesamt Nordheim v.d.Rhön Geburtsurkunde. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Nordheim v.d.Rhön gesetzlich die Geburt einer Person in Nordheim v.d.Rhön und beinhaltet zentrale Daten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsstätte sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Nordheim v.d.Rhön

Standesamt Nordheim v.d.Rhön
Marktplatz 1
97650 Fladungen


Mail:
standesamt@fladungen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Nordheim v.d.Rhön Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Nordheim v.d.Rhön Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nordheim v.d.Rhön vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@fladungen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nordheim v.d.Rhön.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Nordheim v.d.Rhön

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Nordheim v.d.Rhön
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Nordheim v.d.Rhön
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Nordheim v.d.Rhön
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Nordheim v.d.Rhön

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Nordheim v.d.Rhön ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Nordheim v.d.Rhön geboren sind.

Anbei einige Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Generell erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamt Nordheim v.d.Rhön das Dokument aus. Es gibt diverse Kategorien von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird bei verschiedene administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Sollte die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Nordheim v.d.Rhön eine Ersatzurkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Nordheim v.d.Rhön

Definition

Eine Verehelichung benennt eine bewiesene, zumeist gerecht legale, gesicherte Bestätigung eines Verbunds von zwei Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Eheschließung beim Standesamt Nordheim v.d.Rhön einleiten und die dafür relevanten Nachweise. beziehen. Prinzipiell sollten Sie direkt beim Amt in Nordheim v.d.Rhön erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Nordheim v.d.Rhön antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Amt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dafür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Heirat bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen gefordert sein! Das Stadtbüro in Nordheim v.d.Rhön stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Nordheim v.d.Rhön zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Nordheim v.d.Rhön

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Unterfranken

Kreis
Rhön-Grabfeld

Höhe
414 m ü. NHN

Fläche
46,34 km2

Einwohner
2192 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
47 Einwohner je km2

Postleitzahl
97650

Vorwahl
09778

KFZ Kennzeichen
NES, KÖN, MET

Gemeindeschlüssel
09 6 73 123

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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