Standesamt Auerbach i.d.OPf. Geburtsurkunde

Hier finden Sie zentralen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Auerbach i.d.OPf.. Als offizielle Urkunde bestätigt die Standesamt Auerbach i.d.OPf. Geburtsurkunde amtlich die Geburt einer Person in Auerbach i.d.OPf. und beinhaltet zentrale Daten wie Vor- und Nachname, Tag der Geburt, Geburtsort sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Auerbach i.d.OPf.

Standesamt Auerbach i.d.OPf.
Postfach 1147
91270 Auerbach i.d.OPf.


Mail:
standesamt@auerbach-i-d-opf.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Auerbach i.d.OPf. Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Auerbach i.d.OPf. Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Auerbach i.d.OPf. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@auerbach-i-d-opf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Auerbach i.d.OPf..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Auerbach i.d.OPf.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Auerbach i.d.OPf.
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Auerbach i.d.OPf.
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Auerbach i.d.OPf.
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Auerbach i.d.OPf.

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Auerbach i.d.OPf. geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Auerbach i.d.OPf. eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige einige wenige Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. In der Praxis führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamt Auerbach i.d.OPf. die Urkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Versionen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird verwendet für unterschiedliche Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Urkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Auerbach i.d.OPf. einen Ersatz bitten. Dafür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Auerbach i.d.OPf.

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine behördliche, überwiegend gerecht zulässige, gestärkte Kennzeichung einer Vereinigung von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Trauung beim Amt in Auerbach i.d.OPf. erklären und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Generell müssen Sie offiziell beim Standesamt Auerbach i.d.OPf. antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für das Recht der Trauung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Auerbach i.d.OPf. klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Auerbach i.d.OPf. zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.