Standesamt Aufseß Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie umfassende Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Aufseß. Als offizielle Urkunde bestätigt die Standesamt Aufseß Geburtsurkunde verbindlich die Geburt einer Person in Aufseß und beinhaltet zentrale Daten wie Vor- und Nachname, Tag der Geburt, Geburtslocation sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Aufseß

Standesamt Aufseß
Marienplatz 18
96142 Hollfeld


Mail:
standesamt@hollfeld.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Aufseß Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Aufseß Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Aufseß vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hollfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Aufseß.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Aufseß

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Aufseß
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Aufseß
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Aufseß
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Aufseß

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Aufseßgeborene Personen beim Standesamt Aufseß zu beantragen.

Hier sind einige grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Praxis tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen dürfen ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Amt Aufseß die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Versionen der Geburtsurkunden, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird eingesetzt zu verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument abhandenkommt bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Aufseß eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Aufseß

Definition

Eine Trauung definiert eine anerkannte, vorwiegend gerecht erlaubte, belegte Grundlage eines Verbunds zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Aufseß aufnehmen und die zu diesem Zweck relevanten Anträge und Urkunden beziehen. Generell müssen Sie persönlich beim Amt in Aufseß auftreten. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, die andere Person in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dafür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Trauung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Kopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Aufseß informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Normalerweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Aufseß zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Aufseß

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberfranken

Kreis
Bayreuth

Höhe
403 m ü. NHN

Fläche
80,66 km2

Einwohner
4951 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
61 Einwohner je km2

Postleitzahl
96142

Vorwahl
09274

KFZ Kennzeichen
BT, EBS, ESB, KEM, MÜB, PEG

Gemeindeschlüssel
09 4 72 154

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Aufseß

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