Standesamt Senden

Anschrift

Standesamt Senden
Hauptstraße 34
89250 Senden


Mail:
standesamt@stadt-senden.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Senden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-senden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Senden.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Senden

Definition

Eine Vermählung bildet eine amtliche, gewöhnlich rechtlich zulässige, gefestigte Erklärung einer Verbindung mehrerer Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat beim Standesamt in Senden anmelden und die dazu unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig im Senden auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann deswegen viele Fragen an die Verlobten richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Verlobten beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Senden angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland getrennt, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.

 

Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht erlaubt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

Sind Sie aus dem Ausland?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen konkreten Termin für die Trauung fixieren.

Unterlagen

Erfahrungsgemäß sind folgende Urkunden zu überreichen:

 Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Kopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente wichtig sein! Das Stadtbüro in Senden klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Senden zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Senden

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Schwaben

Kreis
Neu-Ulm

Höhe
486 m ü. NHN

Fläche
25,21 km2

Einwohner
22.625 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
897 Einwohner je km2

Postleitzahl
89250

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
NU, ILL

Gemeindeschlüssel
09 7 75 152

Bürgermeister

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