Standesamt Hohenberg an der Eger

Anschrift

Standesamt Hohenberg an der Eger

95691 Hohenberg an der Eger


Mail:
standesamt@stadt-hohenberg.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hohenberg an der Eger vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-hohenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hohenberg an der Eger.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hohenberg an der Eger

Definition

Eine Trauung definiert eine anerkannte, gewöhnlich gesetzlich erlaubte, belegte Erklärung einer Verbindung zweier Einzelpersonen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Amt in Hohenberg an der Eger anzeigen und die dafür wichtigen Papiere erhalten. Grundsätzlich sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Hohenberg an der Eger auftreten. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Hohenberg an der Eger antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen die Ehewilligen beim Heiratsamt Hohenberg an der Eger. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten in Hohenberg an der Eger angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Abweichungen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.

 

Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

In diesen Fällen ist eine Hochzeit nicht möglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen festmachen und einen fixen Tag für die Eheschließung vereinbaren.

Unterlagen

Nach den Regelungen sind folgende Unterlagen vorzulegen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können andere Unterlagen relevant sein! Ihr Amt in Hohenberg an der Eger berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Hohenberg an der Eger

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberfranken

Kreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge

Höhe
525 m ü. NHN

Fläche
15,66 km2

Einwohner
1436 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
92 Einwohner je km2

Postleitzahl
95691

Vorwahl
09233

KFZ Kennzeichen
WUN, MAK, REH, SEL

Gemeindeschlüssel
09 4 79 127

Bürgermeister
Jürgen Hoffmann (SPD)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Bayern

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Hohenberg an der Eger

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