Standesamt Arnstein
Anschrift
Standesamt Arnstein
Marktstraße 37
97450 Arnstein
Mail: standesamt@arnstein.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Arnstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@arnstein.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Arnstein.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Arnstein
Definition
Eine Vermählung verdeutlicht eine begründete, zumeist rechtens zulässige, untermauerte Form einer Bindung von zwei Personen.
Beschreibung
Die Unverheirateten können die Heirat bei der Behörde in Arnstein aufnehmen und die hierfür notwendigen Dokumente holen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Arnstein erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Verehelichung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Persönliche Vorstellung der Verlobten beim Heiratsamt Arnstein. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Arnstein angemeldet werden.
Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland geschieden, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
- Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung zulassen.
Sind Sie von einem anderen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis der Eheschließenden festmachen und einen Tag für die Trauung festmachen.
Unterlagen
Vorwiegend sind vorzubringen:
Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten wichtig sein! Ihr Amt in Arnstein informiert Sie gerne!
Fristen
Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Arnstein zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Arnstein
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Unterfranken
Kreis
Main-Spessart
Höhe
228 m ü. NHN
Fläche
112,1 km2
Einwohner
8195 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
73 Einwohner je km2
Postleitzahl
97450
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
MSP
Gemeindeschlüssel
09 6 77 114
Bürgermeister
Franz-Josef Sauer (CSU)
Landesportal Bayern
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Arnstein
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Stadtgeschichte
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