Standesamt Wildberg
Anschrift
Standesamt Wildberg
Marktstraße 2
72218 Wildberg
Mail: standesamt@wildberg.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wildberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@wildberg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wildberg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Wildberg
Definition
Eine Ehe benennt eine erklärte, weitgehend juristisch erlaubte, gefestigte Begründung eines Verbunds beider Menschen.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Vermählung beim Amt in Wildberg erklären und die hierfür erforderlichen Nachweise. besorgen. Generell müssen Sie offiziell beim Standesamt Wildberg erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser die andere Person schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Aufnahme der Heirat amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Persönliche Vorstellung der Verlobten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Wildberg . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen in geschriebener Form dazu befähigen, die Trauung anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Wildberg angemeldet werden.
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland getrennt, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
- Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung erlauben.
Sind Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden feststellen und einen fixen Zeitpunkt für die Trauung vereinbaren.
Unterlagen
Erfahrungsgemäß sind einzureichen:
Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Wildberg klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Wildberg zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Papiere etwas dauern kann.
Kosten
Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Wildberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Karlsruhe
Kreis
Calw
Höhe
395 m ü. NHN
Fläche
56,68 km2
Einwohner
10.306 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
182 Einwohner je km2
Postleitzahl
72218
Vorwahl
07054
KFZ Kennzeichen
CW
Gemeindeschlüssel
08 2 35 080
Bürgermeister
Ulrich Bünger
Landesportal Baden-Württemberg
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Wildberg
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Stadtgeschichte
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