Standesamt Karlsruhe

Anschrift

Standesamt Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe


Mail:
standesamt@karlsruhe.de

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Karlsruhe vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@karlsruhe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Karlsruhe.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Karlsruhe

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine erklärte, meistens gesetzlich erlaubte, untermauerte Form eines Verbunds beider Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Heirat beim Standesamt in Karlsruhe aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Dokumente beziehen. Grundsätzlich müssen Sie direkt bei der Behörde in Karlsruhe auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Karlsruhe antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dafür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares bei der Behörde in Karlsruhe. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Verehelichung zu melden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Karlsruhe angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland getrennt, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.

 

Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Ehe unmöglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

Kommen Sie aus dem Ausland?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen eruieren und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung fixieren.

Unterlagen

Üblicherweise sind folgende Papiere zu überreichen:

 Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Karlsruhe berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Karlsruhe zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Karlsruhe

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Karlsruhe

Kreis

Höhe
115 m ü. NHN

Fläche
173,42 km2

Einwohner
306.502 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
1767 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
0721

KFZ Kennzeichen
KA

Gemeindeschlüssel
08 2 12 000

Bürgermeister

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