Standesamt Braunsbach
Anschrift
Standesamt Braunsbach
Hohenloher Straße 33
74542 Braunsbach
Mail: standesamt@braunsbach.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Braunsbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@braunsbach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Braunsbach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Braunsbach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Braunsbach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Braunsbach beantragen.
Im Weiteren sind verschiedene allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
Hierzulande müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Regel besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt anmelden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamtsbüro Braunsbach die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Arten der Geburtsdokumenten, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Anwendung
Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Sollte die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Braunsbach einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Braunsbach
Definition
Eine Ehe verdeutlicht eine erklärte, meistenteils zulässig erlaubte, belegte Bestätigung eines Verbunds zweier Personen.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Braunsbach einleiten und die dazu unerlässlichen Unterlagen zu holen. Prinzipiell müssen Sie direkt beim Standesamt Braunsbach auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.
Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss hierfür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Registration der Heirat amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Fotokopien gelten nicht!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben gewünscht sein! Das Amt in Braunsbach klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Braunsbach zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Braunsbach
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Wegweiser:
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