Standesamt Fischerbach Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Fischerbach
Am Marktplatz 1
77716 Haslach im Kinzigtal


Mail:
standesamt@haslach.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Fischerbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@haslach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Fischerbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Fischerbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Fischerbach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Fischerbach beantragen.

Im Weiteren sind mehrere generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch können ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Amt Fischerbach die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Arten der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird eingesetzt für vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Fischerbach einen Ersatz bitten. Zu diesem Zweck benötigt man in der Regel persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Fischerbach

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine begründete, gewöhnlich gerecht zugestandene, gesicherte Begründung einer Vereinigung beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt Fischerbach einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt beim Amt in Fischerbach vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann deswegen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Verehelichung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung vorliegen, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen gefordert sein! Ihr Standesamt in Fischerbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Fischerbach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Fischerbach

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Freiburg

Kreis
Ortenaukreis

Höhe
217 m ü. NHN

Fläche
18,67 km2

Einwohner
7152 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
383 Einwohner je km2

Postleitzahl
77716

Vorwahl
07832

KFZ Kennzeichen
OG, BH, KEL, LR, WOL

Gemeindeschlüssel
08 3 17 040

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Fischerbach

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Wegweiser:

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