Standesamt Fröhnd Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Fröhnd
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald


Mail:
standesamt@schoenau-im-schwarzwald.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Fröhnd vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schoenau-im-schwarzwald.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Fröhnd.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Fröhnd

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Fröhnd ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Fröhnd geboren sind.

Anbei einige Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings können ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert die Behörde in Fröhnd die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Versionen von Geburtsurkunden, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird verwendet zu diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern die Urkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Fröhnd eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Fröhnd

Definition

Eine Heirat bildet eine dokumentierte, vorwiegend zulässig zulässige, verankerte Begründung eines Verbunds mehrerer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Trauung beim Standesamt Fröhnd aufnehmen und die hierfür erforderlichen Papiere holen. Für gewöhnlich sollten Sie selber bei der Behörde in Fröhnd vorsprechen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Fröhnd antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Abzüge gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Dokumente gefordert sein! Das Stadtbüro in Fröhnd klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Fröhnd schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Fröhnd

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Freiburg

Kreis
Lörrach

Höhe
540 m ü. NHN

Fläche
14,72 km2

Einwohner
2415 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
164 Einwohner je km2

Postleitzahl
79677

Vorwahl
07673

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel
08 3 36 079

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Fröhnd

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