Standesamt Epfendorf Geburtsurkunde
Anschrift
Standesamt Epfendorf
Klosterstraße 3
78727 Oberndorf am Neckar
Mail: standesamt@oberndorf.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Epfendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@oberndorf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Epfendorf.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Epfendorf
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Epfendorf geboren wurden, beim Standesamt Epfendorf beantragt werden.
Hier sind einige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Generell führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt registrieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Amt Epfendorf die Geburtsurkunde aus. Es finden sich diverse Formen der Geburtsdokumenten, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.
Verwendung
Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird benötigt bei unterschiedliche administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.
Wiederbeschaffung
Im Falle, dass die Urkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Epfendorf einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck benötigt man meistens persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Epfendorf
Definition
Eine Vermählung beschreibt eine behördliche, meistens juristisch zugestandene, belegte Grundlage einer Beziehung von paarigen Individuen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt Epfendorf aufnehmen und die dazu notwendigen Papiere erhalten. Prinzipiell sollten Sie selber im Epfendorf auftauchen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann er den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung durchführen wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Amt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen ein paar Fragen an die Verlobten richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Heirat bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Das Amt in Epfendorf berät Sie gerne.
Fristen
Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Epfendorf zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Epfendorf
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Kreis
Rottweil
Höhe
506 m ü. NHN
Fläche
55,92 km2
Einwohner
14.372 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
257 Einwohner je km2
Postleitzahl
78727
Vorwahl
07423
KFZ Kennzeichen
RW
Gemeindeschlüssel
08 3 25 045
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Epfendorf auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Oberndorf am Neckar.
Personensuche in Epfendorf
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Epfendorf
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