Standesamt Niederstetten
Anschrift
Standesamt Niederstetten
Albert-Sammt-Straße 1
97996 Niederstetten
Mail: standesamt@niederstetten.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niederstetten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@niederstetten.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niederstetten.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Niederstetten
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Niederstettengeborene Personen beim Standesamt Niederstetten zu beantragen.
Hier einige zahlreiche Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Normalerweise besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt melden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist gibt die Behörde in Niederstetten die Geburtsurkunde aus. Es finden sich variantenreiche Arten von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.
Verwendungszweck
Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.
Wiederbeschaffung
Sofern das Dokument verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Niederstetten einen Ersatz bitten. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Niederstetten
Definition
Eine Hochzeit bildet eine anerkannte, weitgehend rechtens erlaubte, gefestigte Form einer Verbindung gemeinsamer Einzelpersonen.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt Niederstetten erklären und die hierfür wichtigen Papiere erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich im Niederstetten antreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.
Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.
Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In expliziten Fällen können weitere Papiere gefordert sein! Das Stadtbüro in Niederstetten berät Sie gerne.
Fristen
Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Niederstetten zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Niederstetten
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Kreis
Main-Tauber-Kreis
Höhe
306 m ü. NHN
Fläche
104,05 km2
Einwohner
4836 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
46 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
TBB, MGH
Gemeindeschlüssel
08 1 28 082
Wegweiser:
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