Standesamt Wehr

Anschrift

Standesamt Wehr
Hauptstraße 16
79664 Wehr


Mail:
standesamt@wehr.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wehr vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wehr.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wehr.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wehr

Definition

Eine Verehelichung bildet eine bewiesene, vorwiegend rechtens erlaubte, untermauerte Begründung einer Beziehung zweier zusammengehörender Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt in Wehr aufnehmen und die hierfür wichtigen Papiere holen. Generell sollten Sie selbst beim Amt in Wehr auftauchen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten stellen.
 

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Eintragung der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Verehelichung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Wehr angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland separiert, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Abweichungen gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.

 

Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

Stammen Sie von einem anderen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen Tag für die Eheschließung festmachen.

Unterlagen

Meist sind folgende Urkunden darzulegen:

 Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original eingereicht werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen vonnöten sein! Das Stadtbüro in Wehr klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Wehr zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten
Wehr

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Freiburg

Kreis
Waldshut

Höhe
366 m ü. NHN

Fläche
35,64 km2

Einwohner
13.090 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
367 Einwohner je km2

Postleitzahl
79664

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
WT, SÄK

Gemeindeschlüssel
08 3 37 116

Bürgermeister
Michael Thater (parteilos)

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Wehr

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