Standesamt Schlat
Anschrift
Standesamt Schlat
Hauptstr. 1
73033 Göppingen
Mail: standesamt@goeppingen.de
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Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 13:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 13:30 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schlat vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 71 61) 65 03 4 11
E-Mail: standesamt@goeppingen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schlat.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Schlat
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Schlat geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Schlat eine Geburtsurkunde beantragen.
Anbei mehrere generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
Hierzulande müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt erfassen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Schlat die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Formen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.
Anwendung
Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt für vielfältige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Sollte das Dokument verloren geht bzw. beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Schlat eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Schlat
Definition
Eine Ehe benennt eine begründete, meistenteils gesetzlich statthafte, gesicherte Basis eines Verbunds von paarigen Einzelnen.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Verehelichung beim Amt in Schlat einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Unterlagen zu erhalten. Unbedingt sollten Sie persönlich bei der Behörde in Schlat erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Trauung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Situationen können weitere Papiere gewünscht sein! Das Standesamt in Schlat beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schlat zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Schlat
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Kreis
Göppingen
Höhe
323 m ü. NHN
Fläche
59,21 km2
Einwohner
58.061 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
981 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
GP
Gemeindeschlüssel
08 1 17 026
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