Standesamt Schlat Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Schlat
Hauptstr. 1
73033 Göppingen


Mail:
standesamt@goeppingen.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 13:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 13:30 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schlat vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 71 61) 65 03 4 11
E-Mail: standesamt@goeppingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schlat.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schlat

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Schlat geboren wurden, beim Standesamt Schlat beantragt werden.

Anbei verschiedene allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Regel erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings dürfen ebenso die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamtsbüro Schlat die Urkunde aus. Es gibt diverse Kategorien von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird gebraucht zu vielfältige Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Schlat eine Duplikaturkunde anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schlat

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine behördliche, gewöhnlich zulässig erlaubte, gestärkte Bestätigung einer Verbindung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Schlat einleiten und die hierbei unerlässlichen Nachweise. holen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell bei der Behörde in Schlat vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dazu ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Schlat ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Schlat zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Schlat

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Göppingen

Höhe
323 m ü. NHN

Fläche
59,21 km2

Einwohner
58.061 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
981 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
GP

Gemeindeschlüssel
08 1 17 026

Landesportal

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Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

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