Standesamt Steinach (Baden-Württemberg)

Anschrift

Standesamt Steinach (Baden-Württemberg)
Am Marktplatz 1
77716 Haslach im Kinzigtal


Mail:
standesamt@haslach.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinach (Baden-Württemberg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@haslach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinach (Baden-Württemberg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Steinach (Baden-Württemberg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Steinach (Baden-Württemberg) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Steinach (Baden-Württemberg) beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber können auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Steinach (Baden-Württemberg) die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Versionen von Geburtsurkunden, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird gebraucht bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Steinach (Baden-Württemberg) eine Ersatzurkunde bitten. Hierfür benötigt man normalerweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Steinach (Baden-Württemberg)

Definition

Eine Ehe bildet eine bewiesene, meistenteils gesetzlich legale, festgemachte Bestätigung eines Bündnisses mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Heirat beim Amt in Steinach (Baden-Württemberg) anmelden und die dafür erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt müssen Sie direkt im Steinach (Baden-Württemberg) vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Steinach (Baden-Württemberg) antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird deswegen viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Aufnahme der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht vom Standesamt. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben gewünscht sein! Das Stadtbüro in Steinach (Baden-Württemberg) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Steinach (Baden-Württemberg) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Steinach (Baden-Württemberg)

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Freiburg

Kreis
Ortenaukreis

Höhe
217 m ü. NHN

Fläche
18,67 km2

Einwohner
7152 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
383 Einwohner je km2

Postleitzahl
77716

Vorwahl
07832

KFZ Kennzeichen
OG, BH, KEL, LR, WOL

Gemeindeschlüssel
08 3 17 040

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Steinach (Baden-Württemberg)

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Wegweiser:

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