Standesamt Steinach (Baden-Württemberg) Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Steinach (Baden-Württemberg)
Am Marktplatz 1
77716 Haslach im Kinzigtal


Mail:
standesamt@haslach.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinach (Baden-Württemberg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@haslach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinach (Baden-Württemberg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Steinach (Baden-Württemberg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Steinach (Baden-Württemberg) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Steinach (Baden-Württemberg) geboren sind.

Nachstehend sind einige wenige grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem können ebenso die Eltern selbst die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert die Behörde in Steinach (Baden-Württemberg) die Urkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Formen der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Sie wird verwendet für vielfältige bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls das Dokument verloren geht oder beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Steinach (Baden-Württemberg) eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden meistens personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Steinach (Baden-Württemberg)

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine behördliche, gewöhnlich legitim legale, gestärkte Begründung einer Bindung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Amt in Steinach (Baden-Württemberg) erklären und die dazu erforderlichen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Steinach (Baden-Württemberg) erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinen Partner schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Steinach (Baden-Württemberg) informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Steinach (Baden-Württemberg) zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Steinach (Baden-Württemberg)

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Freiburg

Kreis
Ortenaukreis

Höhe
217 m ü. NHN

Fläche
18,67 km2

Einwohner
7152 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
383 Einwohner je km2

Postleitzahl
77716

Vorwahl
07832

KFZ Kennzeichen
OG, BH, KEL, LR, WOL

Gemeindeschlüssel
08 3 17 040

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Steinach (Baden-Württemberg)

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Wegweiser:

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