Standesamt Stuttgart Weilimdorf

Anschrift

Standesamt Stuttgart Weilimdorf
Eberhardstr. 6
70161 Stuttgart


Mail:
standesamt@stuttgart.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 13:00
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: 08:30 – 13:00
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stuttgart Weilimdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0711) 21 68 88 52
E-Mail: standesamt@stuttgart.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stuttgart Weilimdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Stuttgart Weilimdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Stuttgart Weilimdorf geboren wurden, beim Standesamt Stuttgart Weilimdorf beantragt werden.

Im Folgenden sind zahlreiche Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, aber können ebenso die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Stuttgart Weilimdorf die Urkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Versionen von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird gebraucht zu mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Stuttgart Weilimdorf eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck werden gewöhnlich persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Stuttgart Weilimdorf

Definition

Eine Ehe beschreibt eine amtliche, vorwiegend gesetzlich statthafte, verankerte Form einer Beziehung von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Amt in Stuttgart Weilimdorf aufnehmen und die dazu erforderlichen Unterlagen zu holen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Stuttgart Weilimdorf auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Stuttgart Weilimdorf antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Kopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Stuttgart Weilimdorf klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Stuttgart Weilimdorf zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Stuttgart Weilimdorf

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis

Höhe
247 m ü. NHN

Fläche
207,32 km2

Einwohner
626.275 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
3021 Einwohner je km2

Postleitzahl
70161

Vorwahl
0711

KFZ Kennzeichen
S

Gemeindeschlüssel
08 1 11 000

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Stuttgart Weilimdorf

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