Standesamt Ortenberg (Baden-Württemberg) Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Ortenberg (Baden-Württemberg)
Hauptstraße 90
77652 Offenburg


Mail:
standesamt@offenburg.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ortenberg (Baden-Württemberg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@offenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ortenberg (Baden-Württemberg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ortenberg (Baden-Württemberg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Ortenberg (Baden-Württemberg) geboren wurden, beim Standesamt Ortenberg (Baden-Württemberg) beantragt werden.

Nachstehend sind mehrere allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch können ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamtsbüro Ortenberg (Baden-Württemberg) das Dokument aus. Es finden sich variantenreiche Versionen der Geburtsurkunden, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird eingesetzt bei vielfältige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Ortenberg (Baden-Württemberg) einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ortenberg (Baden-Württemberg)

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine dokumentierte, zumeist legitim rechtmäßige, untermauerte Basis eines Bündnisses von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Vermählung beim Amt in Ortenberg (Baden-Württemberg) einleiten und die dafür erforderlichen Dokumente besorgen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig im Ortenberg (Baden-Württemberg) antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird hierfür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Verehelichung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Bericht des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Ortenberg (Baden-Württemberg) informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Ortenberg (Baden-Württemberg)

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Freiburg

Kreis
Ortenaukreis

Höhe
163 m ü. NHN

Fläche
78,37 km2

Einwohner
60.857 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
777 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
0781

KFZ Kennzeichen
OG, BH, KEL, LR, WOL

Gemeindeschlüssel
08 3 17 096

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Ortenberg (Baden-Württemberg)

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