Standesamt Untergruppenbach Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Untergruppenbach
Rathaus
74360 Ilsfeld


Mail:
standesamt@untergruppenbach.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Untergruppenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@untergruppenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Untergruppenbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Untergruppenbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Untergruppenbach geboren wurden, beim Standesamt Untergruppenbach beantragt werden.

Nachstehend sind einige grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. In der Regel erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamt Untergruppenbach die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Arten von Geburtsnachweisen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet für mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Untergruppenbach eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben und ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Untergruppenbach

Definition

Eine Ehe bestimmt eine dokumentierte, überwiegend juristisch zugestandene, gefestigte Basis eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Untergruppenbach einleiten und die hierbei wichtigen Papiere beziehen. Unbedingt müssen Sie offiziell im Untergruppenbach auftauchen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Trauung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original eingereicht werden, Replikate reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen vonnöten sein! Ihr Trauamt in Untergruppenbach informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Untergruppenbach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Untergruppenbach

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Baden Württemberg

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