Standesamt Eislingen/Fils
Anschrift
Standesamt Eislingen/Fils
Schloßplatz 1
73054 Eislingen/Fils
Mail: standesamt@eislingen.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eislingen/Fils vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 71 61) 80 41 20
E-Mail: standesamt@eislingen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eislingen/Fils.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Eislingen/Fils
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Eislingen/Fils ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Eislingen/Fils geboren sind.
Nachfolgend finden Sie zahlreiche Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der BRD sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt melden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Eislingen/Fils das Dokument aus. Es bieten sich mannigfaltige Formen von Geburtsurkunden, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.
Einsatz
Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird benötigt bei diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Sofern das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Eislingen/Fils eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Eislingen/Fils
Definition
Eine Heirat beschreibt eine dokumentierte, meistens juristisch rechtmäßige, untermauerte Basis einer Beziehung mehrerer Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung beim Amt in Eislingen/Fils aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Papiere beschaffen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim Amt in Eislingen/Fils vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung voranmelden wollen.
Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dafür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Fotokopien sind nicht gestattet!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Fällen können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Eislingen/Fils klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Eislingen/Fils zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Eislingen/Fils
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Kreis
Göppingen
Höhe
336 m ü. NHN
Fläche
16,41 km2
Einwohner
21.329 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
1300 Einwohner je km2
Postleitzahl
73054
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
GP
Gemeindeschlüssel
08 1 17 019
Wegweiser:
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