Standesamt Vogtsburg im Kaiserstuhl Geburtsurkunde
Anschrift
Standesamt Vogtsburg im Kaiserstuhl
Bahnhofstraße 20
79235 Vogtsburg im Kaiserstuhl
Mail: standesamt@vogtsburg.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Vogtsburg im Kaiserstuhl vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@vogtsburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Vogtsburg im Kaiserstuhl.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Vogtsburg im Kaiserstuhl
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Vogtsburg im Kaiserstuhl geboren wurden, beim Standesamt Vogtsburg im Kaiserstuhl beantragt werden.
Hier einige verschiedene allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Vogtsburg im Kaiserstuhl die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Kategorien von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.
Gebrauch
Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird benötigt zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.
Neubestellung
Falls das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Vogtsburg im Kaiserstuhl eine neue Urkunde bitten. Dafür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Vogtsburg im Kaiserstuhl
Definition
Eine Hochzeit bezeichnet eine amtliche, meistens gesetzlich zugestandene, gefestigte Basis eines Bündnisses zweier Personen.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt in Vogtsburg im Kaiserstuhl anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst beim Amt in Vogtsburg im Kaiserstuhl antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Vogtsburg im Kaiserstuhl sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten eine Mitteilung der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Abzüge reichen nicht aus !
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können weitere Schreiben vonnöten sein! Das Standesamt in Vogtsburg im Kaiserstuhl ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Vogtsburg im Kaiserstuhl schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Vogtsburg im Kaiserstuhl
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Kreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Höhe
218 m ü. NHN
Fläche
37,36 km2
Einwohner
6164 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
165 Einwohner je km2
Postleitzahl
79235
Vorwahl
07662
KFZ Kennzeichen
FR
Gemeindeschlüssel
08 3 15 133
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Vogtsburg im Kaiserstuhl auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Vogtsburg im Kaiserstuhl.
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