Standesamt Langenburg Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Langenburg
Blaufeldener Straße 8
74582 Gerabronn


Mail:
standesamt@gerabronn.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gerabronn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langenburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Langenburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Langenburg geboren wurden, beim Standesamt Langenburg beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie einige Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Praxis verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamt Langenburg die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedenartige Kategorien von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet bei diverse bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Langenburg einen Ersatz ersuchen. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Langenburg

Definition

Eine Heirat bildet eine anerkannte, meistens gesetzlich legale, gestärkte Bestätigung einer Beziehung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Standesamt Langenburg anzeigen und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Prinzipiell müssen Sie selbst beim Standesamt Langenburg auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Schreiben gefordert sein! Das Trauamt in Langenburg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Langenburg zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Langenburg

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Schwäbisch Hall

Höhe
301 – 492 m ü. NHN

Fläche
40,38 km2

Einwohner
4368 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
108 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
07952

KFZ Kennzeichen
SHA, BK, CR

Gemeindeschlüssel
08 1 27 032

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Langenburg

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