Standesamt Gundelsheim
Anschrift
Standesamt Gundelsheim
Tiefenbacher Straße 16
74831 Gundelsheim
Mail: standesamt@gundelsheim.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gundelsheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gundelsheim.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gundelsheim.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Gundelsheim
Definition
Ein Ehebündnis bildet eine amtliche, vorwiegend gesetzlich legale, gesicherte Bestätigung einer Beziehung mehrerer Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die beiden Personen sollten die Vermählung bei der Behörde in Gundelsheim anzeigen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Unbedingt sollten Sie persönlich beim Amt in Gundelsheim auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Gundelsheim sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welche Behörde für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Persönliches Aufsuchen des Paares beim Heiratsamt Gundelsheim. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Hochzeit anzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten in Gundelsheim angemeldet werden.
Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Papiere beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
- Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.
Sind Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen endgültigen Zeitpunkt die Hochzeit festmachen.
Unterlagen
Meist sind folgende Belege vorzulegen:
Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen notwendig sein! Das Standesamt in Gundelsheim beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Gundelsheim zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Gundelsheim
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Kreis
Heilbronn
Höhe
154 m ü. NHN
Fläche
38,44 km2
Einwohner
7516 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
196 Einwohner je km2
Postleitzahl
74831
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
HN
Gemeindeschlüssel
08 1 25 039
Bürgermeister
Landesportal Baden-Württemberg
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Gundelsheim
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