Standesamt Leutkirch im Allgäu Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Leutkirch im Allgäu
Marktstraße 26
88299 Leutkirch im Allgäu


Mail:
standesamt@leutkirch.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Leutkirch im Allgäu vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@leutkirch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Leutkirch im Allgäu.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Leutkirch im Allgäu

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Leutkirch im Allgäu ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Leutkirch im Allgäu geboren sind.

Im Folgenden sind einige allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz können ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt die Behörde in Leutkirch im Allgäu die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet mannigfaltige Formen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Sie wird verwendet bei vielfältige Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Leutkirch im Allgäu eine Duplikaturkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Leutkirch im Allgäu

Definition

Eine Vermählung definiert eine erklärte, weitgehend gesetzlich zugestandene, gefestigte Kennzeichung eines Verbunds zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Heirat beim Standesamt in Leutkirch im Allgäu einleiten und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig im Leutkirch im Allgäu vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Leutkirch im Allgäu sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Heirat bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können weitere Schreiben notwendig sein! Das Trauamt in Leutkirch im Allgäu informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Leutkirch im Allgäu zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Leutkirch im Allgäu

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Tübingen

Kreis
Ravensburg

Höhe
654 m ü. NHN

Fläche
174,97 km2

Einwohner
23.056 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
132 Einwohner je km2

Postleitzahl
88299

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
RV, SLG, ÜB, WG

Gemeindeschlüssel
08 4 36 055

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Leutkirch im Allgäu

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Wegweiser:

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