Standesamt Öpfingen
Anschrift
Standesamt Öpfingen
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)
Mail: standesamt@ehingen.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Öpfingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@ehingen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Öpfingen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Öpfingen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Öpfingen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Öpfingen geboren sind.
Nachfolgend finden Sie einige allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In unserem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Meistens erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Öpfingen die Urkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Typen der Geburtsdokumenten, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.
Einsatz
Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht zu verschiedene bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Öpfingen einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck benötigt man meistens personenbezogene Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Öpfingen
Definition
Eine Vermählung definiert eine amtliche, überwiegend rechtens zulässige, gesicherte Grundlage eines Verbunds gemeinsamer Personen.
Beschreibung
Die beiden Personen sind gehalten die Heirat beim Amt in Öpfingen anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell im Öpfingen antreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.
Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit durchführen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen relevant sein! Das Hochzeitsamt in Öpfingen berät Sie gerne.
Fristen
Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Öpfingen zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Öpfingen
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Tübingen
Kreis
Alb-Donau-Kreis
Höhe
515 m ü. NHN
Fläche
178,33 km2
Einwohner
26.766 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
150 Einwohner je km2
Postleitzahl
89584
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
UL
Gemeindeschlüssel
08 4 25 033
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