Standesamt Boxberg

Anschrift

Standesamt Boxberg
Kurpfalzstraße 29
97944 Boxberg


Mail:
standesamt@boxberg.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Boxberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@boxberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Boxberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Boxberg

Definition

Eine Heirat benennt eine anerkannte, gewöhnlich juristisch zulässige, festgemachte Basis einer Vereinigung zweier Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Boxberg erklären und die hierbei erforderlichen Nachweise. beschaffen. Unbedingt müssen Sie persönlich bei der Behörde in Boxberg auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Boxberg antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim Heiratsamt Boxberg. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Trauung anzukündigen. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten in Boxberg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, getrennt, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Besonderheiten zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.

 

Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht erlaubt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

Stammen Sie von einem anderen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen fixen Termin für die Vermählung fixieren.

Unterlagen

Üblicherweise sind folgende Materialien vorzuweisen:

 Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Boxberg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Boxberg

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Main-Tauber-Kreis

Höhe
269 m ü. NHN

Fläche
101,71 km2

Einwohner
6662 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
65 Einwohner je km2

Postleitzahl
97944

Vorwahl
07930

KFZ Kennzeichen
TBB, MGH

Gemeindeschlüssel
08 1 28 014

Bürgermeister
Heidrun Beck

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Boxberg

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