Standesamt Stuttgart
Anschrift
Standesamt Stuttgart
Eberhardstraße 6
70173 Stuttgart
Mail: standesamt@stuttgart.de
Öffnungszeiten*:
Montag: 08:30 – 13:00
Dienstag:
Mittwoch: 08:30 – 13:00
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 13:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stuttgart vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: 0711 21688852
E-Mail: standesamt@stuttgart.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stuttgart.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Stuttgart
Definition
Eine Trauung definiert eine begründete, überwiegend legitim legale, belegte Begründung einer Vereinigung von zwei Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Stuttgart anmelden und die dafür wichtigen Nachweise. erhalten. Unbedingt sollten Sie direkt im Stuttgart auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Stuttgart sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren abweichende Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Vermählung registrieren wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Trauung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Trauung anzukündigen. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Amt in Stuttgart gemeldet werden.
Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Ausnahmen binden nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das Standesamt, bei dem die Hochzeit geschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
- Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Ehe untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.
Stammen Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Eheschließung vereinbaren.
Unterlagen
Meistens sind zu überreichen:
Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege unerlässlich sein! Ihr Amt in Stuttgart berät Sie gerne.
Fristen
Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Stuttgart schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Urkunden etwas dauern kann.
Kosten
Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Stuttgart
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Kreis
Höhe
247 m ü. NHN
Fläche
207,32 km2
Einwohner
626.275 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
3021 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
0711
KFZ Kennzeichen
S
Gemeindeschlüssel
08 1 11 000
Bürgermeister
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Stuttgart
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