Standesamt Neubulach Geburtsurkunde
Anschrift
Standesamt Neubulach
Rathausstraße 9
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Mail: standesamt@bad-teinach-zavelstein.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neubulach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@bad-teinach-zavelstein.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neubulach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Neubulach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Neubulach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Neubulach geboren sind.
Hier einige einige grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In diesem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Regel erledigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können auch die Eltern selbst die Geburt einreichen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Amt Neubulach die Urkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Kategorien der Geburtsnachweisen, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.
Anwendung
Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Sollte die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Neubulach eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden üblicherweise persönliche Daten und ein Ausweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Neubulach
Definition
Ein Ehebündnis bestimmt eine begründete, weitgehend gerecht legale, gefestigte Kennzeichung einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Standesamt Neubulach anzeigen und die hierfür notwendigen Dokumente erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Neubulach antreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann er die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welche Behörde für die Anmeldung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.
Die Voranmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Abzüge reichen nicht aus !
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen relevant sein! Das Hochzeitsamt in Neubulach berät Sie gerne.
Fristen
Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Neubulach schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Neubulach
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Karlsruhe
Kreis
Calw
Höhe
391 m ü. NHN
Fläche
25,17 km2
Einwohner
3175 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
126 Einwohner je km2
Postleitzahl
75385
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
CW
Gemeindeschlüssel
08 2 35 084
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Neubulach auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Bad Teinach-Zavelstein.
Personensuche in Neubulach
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Neubulach
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