Standesamt Stühlingen

Anschrift

Standesamt Stühlingen
Schlossstraße 9
79780 Stühlingen


Mail:
standesamt@stuehlingen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stühlingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stuehlingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stühlingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Stühlingen

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine erklärte, zumeist rechtlich rechtmäßige, untermauerte Begründung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat bei der Behörde in Stühlingen anmelden und die hierbei relevanten Unterlagen zu holen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig im Stühlingen vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden. Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen. Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen. Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Trauung verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Stühlingen . Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung zu melden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Stühlingen angemeldet werden.
Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben. Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland geschieden, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister? Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht möglich. Sind Sie Adoptivgeschwister? In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben. Kommen Sie von einem auswärtigen Land? Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden. Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Verlobten eruieren und einen endgültigen Zeitpunkt für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Urkunden abzugeben: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original eingereicht werden, Abzüge werden nicht anerkannt! Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt. Unter besonderen Umständen können andere Belege relevant sein! Ihr Standesamt in Stühlingen klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Stühlingen zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Stühlingen

    Bundesland
    Baden-Württemberg

    Regierungsbezirk
    Freiburg

    Kreis
    Waldshut

    Höhe
    501 m ü. NHN

    Fläche
    93,2 km2

    Einwohner
    5395 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    58 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    79780

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WT, SÄK

    Gemeindeschlüssel
    08 3 37 106

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal
    Baden Württemberg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Stühlingen

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