Standesamt Allmendingen Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Allmendingen
Hauptstraße 16
89604 Allmendingen


Mail:
standesamt@allmendingen.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Allmendingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@allmendingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Allmendingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Allmendingen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, solche, die die Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Allmendingen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Allmendingen beantragen.

Hier einige einige allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch können auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Amt Allmendingen die Urkunde aus. Es finden sich diverse Sorten von Geburtsdokumenten, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird bei diverse administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Allmendingen eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Allmendingen

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine dokumentierte, überwiegend zulässig rechtmäßige, untermauerte Begründung einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Standesamt Allmendingen anzeigen und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Grundsätzlich sollten Sie direkt im Allmendingen antreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schreiben vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen wichtig sein! Das Trauamt in Allmendingen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Allmendingen zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Allmendingen

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

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