Standesamt Weinsberg Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Weinsberg
Rathaus, Marktplatz 11
74189 Weinsberg


Mail:
standesamt@weinsberg.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weinsberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@weinsberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weinsberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Weinsberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Weinsberg ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Weinsberg geboren sind.

Nachstehend sind einige Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt die Behörde in Weinsberg die Urkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Kategorien der Geburtsbescheinigungen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument dient als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt zu vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Weinsberg eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Weinsberg

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine behördliche, zumeist rechtlich legale, gestärkte Grundlage einer Vereinigung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Verehelichung beim Standesamt in Weinsberg erklären und die dafür wichtigen Unterlagen zu beziehen. Unbedingt müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Weinsberg auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, den anderen schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben vom Standesamt. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen wichtig sein! Das Stadtbüro in Weinsberg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Weinsberg schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Weinsberg

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Heilbronn

Höhe
219 m ü. NHN

Fläche
22,22 km2

Einwohner
12.753 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
574 Einwohner je km2

Postleitzahl
74189

Vorwahl
07134

KFZ Kennzeichen
HN

Gemeindeschlüssel
08 1 25 102

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Weinsberg

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