Standesamt Leutenbach
Anschrift
Standesamt Leutenbach
Rathausplatz 1
71397 Leutenbach
Mail: standesamt@leutenbach.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Leutenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@leutenbach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Leutenbach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Leutenbach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Leutenbachgeboren wurden, beim Standesamt Leutenbach beantragt werden.
Anbei einige allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
Hierzulande müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Leutenbach das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Arten von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.
Nutzung
Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird benötigt für mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Sollte das Dokument verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Leutenbach eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Leutenbach
Definition
Eine Heirat beschreibt eine erklärte, gewöhnlich zulässig zugestandene, verankerte Grundlage eines Verbunds von zwei Individuen.
Beschreibung
Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Amt in Leutenbach aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Leutenbach auftreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Leutenbach sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.
Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dafür einige Fragen an das Paar stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Das Standesamt in Leutenbach klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Leutenbach zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Urkunden Zeit kosten kann.
Kosten
Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Leutenbach
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Wegweiser:
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