Standesamt Waldenburg
Anschrift
Standesamt Waldenburg
Hauptstraße 13
74638 Waldenburg
Mail: standesamt@waldenburg-hohenlohe.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Waldenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@waldenburg-hohenlohe.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Waldenburg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Waldenburg
Definition
Eine Ehe bezeichnet eine erklärte, meistens gerecht geregelte, belegte Form einer Beziehung zweier Personen.
Beschreibung
Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt in Waldenburg anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden besorgen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Waldenburg auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht in Waldenburg sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welches Amt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Persönliches Antreten der Verlobten beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Hochzeit zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Waldenburg angemeldet werden.
Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, geschieden, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Besonderheiten gelten nur, wenn der Ehebund im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
In diesen Fällen ist eine Ehe nicht erlaubt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.
Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen Zeitpunkt für die Eheschließung fixieren.
Unterlagen
Meistens sind folgende Dokumente abzugeben:
Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Abzüge werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Unter besonderen Umständen können andere Belege relevant sein! Ihr Amt in Waldenburg berät Sie gerne.
Fristen
Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Waldenburg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Kreis
Hohenlohekreis
Höhe
500 m ü. NHN
Fläche
31,55 km2
Einwohner
3060 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
97 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
KÜN, ÖHR
Gemeindeschlüssel
08 1 26 085
Bürgermeister
Bernd Herzog
Landesportal Baden-Württemberg
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Waldenburg
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Stadtgeschichte
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