Standesamt Schopfheim Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Schopfheim
Hauptstraße 29–31
79650 Schopfheim


Mail:
standesamt@schopfheim.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schopfheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schopfheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schopfheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schopfheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Schopfheim ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schopfheim geboren sind.

Im Weiteren sind einige allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Schopfheim die Urkunde aus. Es existieren unterschiedliche Typen der Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht zu vielfältige Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Schopfheim eine neue Urkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schopfheim

Definition

Eine Heirat benennt eine amtliche, gewöhnlich rechtlich zugestandene, festgemachte Kennzeichung einer Vereinigung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Schopfheim aufnehmen und die hierfür notwendigen Dokumente beziehen. Generell sollten Sie direkt beim Standesamt Schopfheim vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original abgegeben werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Schopfheim beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Schopfheim zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Schopfheim

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Freiburg

Kreis
Lörrach

Höhe
373 m ü. NHN

Fläche
67,93 km2

Einwohner
19.922 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
293 Einwohner je km2

Postleitzahl
79650

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel
08 3 36 081

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

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