Standesamt Eberbach

Anschrift

Standesamt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach


Mail:
standesamt@eberbach.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eberbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@eberbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eberbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Eberbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Eberbachgeboren wurden, beim Standesamt Eberbach beantragt werden.

Nachstehend sind einige wenige allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Eberbach das Dokument aus. Es existieren variantenreiche Versionen von Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird gebraucht zu diverse administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Eberbach eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben und eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Eberbach

Definition

Eine Ehe beschreibt eine erklärte, meistenteils zulässig rechtmäßige, verankerte Erklärung eines Bündnisses gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Eheschließung beim Standesamt in Eberbach anzeigen und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Unbedingt müssen Sie offiziell beim Standesamt Eberbach auftauchen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Eberbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Eberbach zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der benötigten Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.