Standesamt Schönaich Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Schönaich
Bühlstraße 10
71101 Schönaich


Mail:
standesamt@schoenaich.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönaich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schoenaich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönaich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönaich

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, diejenigen, die die Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Schönaichgeborene Personen beim Standesamt Schönaich zu beantragen.

Hier einige ein paar allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt die Behörde in Schönaich die Urkunde aus. Es existieren diverse Versionen von Geburtsdokumenten, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird verwendet für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Schönaich eine neue Urkunde bitten. Dafür werden gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönaich

Definition

Eine Trauung definiert eine anerkannte, überwiegend juristisch legale, gefestigte Begründung einer Bindung von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Vermählung bei der Behörde in Schönaich aufnehmen und die dafür unerlässlichen Dokumente besorgen. Grundsätzlich müssen Sie selber beim Amt in Schönaich auftreten. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Schönaich sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andersartige Nachweise notwendig sein! Ihr Trauamt in Schönaich klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Schönaich

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Stadtgeschichte Standesamt

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