Standesamt Esslingen am Neckar Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Esslingen am Neckar
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar


Mail:
standesamt@esslingen.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Montag: 07:30 – 12:00
Dienstag: 07:30 – 12:00
Mittwoch: 07:30 – 12:00
Donnerstag: 14:30 – 18:00
Freitag: 07:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Esslingen am Neckar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (07 11) 35 12 26 18
E-Mail: standesamt@esslingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Esslingen am Neckar.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Esslingen am Neckar

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Esslingen am Neckar geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Esslingen am Neckar eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige einige allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Meistens erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamt Esslingen am Neckar die Urkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Kategorien der Geburtsnachweisen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Sie wird eingesetzt zu diverse administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Esslingen am Neckar eine neue Urkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Esslingen am Neckar

Definition

Eine Hochzeit benennt eine amtliche, vorwiegend rechtlich statthafte, gefestigte Basis einer Verbindung von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung beim Amt in Esslingen am Neckar einleiten und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich beim Standesamt Esslingen am Neckar vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen relevant sein! Ihr Amt in Esslingen am Neckar berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Esslingen am Neckar schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Esslingen am Neckar

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Esslingen

Höhe
241 m ü. NHN

Fläche
46,43 km2

Einwohner
92.640 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1995 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
0711

KFZ Kennzeichen
ES, NT

Gemeindeschlüssel
08 1 16 019

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Esslingen am Neckar

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Wegweiser:

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