Standesamt Ravensburg
Anschrift
Standesamt Ravensburg
Marienplatz 26
88212 Ravensburg
Mail: standesamt@ravensburg.de


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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ravensburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@ravensburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ravensburg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Ravensburg
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Ravensburg geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Ravensburg eine Geburtsurkunde beantragen.
Nachfolgend finden Sie einige wenige Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Generell übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt deklarieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamtsbüro Ravensburg die Geburtsurkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Typen von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.
Nutzung
Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird verwendet für diverse bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung in einer Schule.
Wiederbeschaffung
Falls einmal das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Ravensburg eine neue Urkunde anfordern. Dafür werden gewöhnlich persönliche Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Ravensburg
Definition
Eine Hochzeit bildet eine begründete, vorwiegend gerecht legale, verankerte Bestätigung einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.
Beschreibung
Die beiden Personen sollten die Trauung beim Standesamt Ravensburg erklären und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell bei der Behörde in Ravensburg antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Amt für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.
Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen viele Fragen an die Verlobten richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Heirat rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen relevant sein! Ihr Trauamt in Ravensburg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Ravensburg zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Ravensburg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Tübingen
Kreis
Ravensburg
Höhe
450 m ü. NHN
Fläche
92,05 km2
Einwohner
50.928 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
553 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
RV, SLG, ÜB, WG
Gemeindeschlüssel
08 4 36 064
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