Standesamt Remseck am Neckar Geburtsurkunde
Anschrift
Standesamt Remseck am Neckar
Fellbacher Str. 2
71686 Remseck am Neckar
Mail: c.schreiber@remseck.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Remseck am Neckar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 71 46) 28 91 18
E-Mail: c.schreiber@remseck.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Remseck am Neckar.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Remseck am Neckar
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, solche, die die Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Remseck am Neckar ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Remseck am Neckar geboren sind.
Im Folgenden sind verschiedene allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In unserem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, trotzdem dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Remseck am Neckar die Urkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Versionen der Geburtsnachweisen, etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.
Verwendung
Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Falls das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Remseck am Neckar eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür benötigt man meistens persönliche Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Remseck am Neckar
Definition
Eine Verehelichung bildet eine behördliche, vorwiegend zulässig geregelte, gesicherte Grundlage einer Verbindung mehrerer Personen.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Remseck am Neckar aufnehmen und die hierbei wichtigen Dokumente besorgen. Generell müssen Sie selbst beim Amt in Remseck am Neckar vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Amt für die Anmeldung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Remseck am Neckar klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Remseck am Neckar zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere etwas dauern kann.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Remseck am Neckar
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Kreis
Ludwigsburg
Höhe
212 m ü. NHN
Fläche
22,82 km2
Einwohner
26.346 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
1155 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
LB, VAI
Gemeindeschlüssel
08 1 18 081
Personensuche in Remseck am Neckar
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