Standesamt Waibstadt

Anschrift

Standesamt Waibstadt
Hauptstraße 31
74915 Waibstadt


Mail:
standesamt@waibstadt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Waibstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@waibstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Waibstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Waibstadt

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine dokumentierte, überwiegend juristisch erlaubte, gestärkte Grundlage einer Bindung gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Waibstadt aufnehmen und die hierfür erforderlichen Dokumente holen. Generell müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Waibstadt antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden. Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen. Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu ein paar Fragen an das Paar richten. Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Bericht der Behörde. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten bei der Behörde in Waibstadt. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Waibstadt gemeldet werden.
Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben. Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, geschieden so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister? In diesen Fällen ist eine Ehe nicht erlaubt. Sind Sie Adoptivgeschwister? Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen. Kommen Sie von einem auswärtigen Land? Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden. Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen konkreten Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Nachweise vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht erlaubt! Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt. Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Das Stadtbüro in Waibstadt informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Waibstadt zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Waibstadt

    Bundesland
    Baden-Württemberg

    Regierungsbezirk
    Karlsruhe

    Kreis
    Rhein-Neckar-Kreis

    Höhe
    172 m ü. NHN

    Fläche
    25,57 km2

    Einwohner
    5662 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    221 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    74915

    Vorwahl
    07263

    KFZ Kennzeichen
    HD

    Gemeindeschlüssel
    08 2 26 091

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    Baden Württemberg

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