Standesamt Grömbach
Anschrift
Standesamt Grömbach
Hauptstraße 1
72285 Pfalzgrafenweiler
Mail: standesamt@groembach.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grömbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@groembach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grömbach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Grömbach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Grömbach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Grömbach eine Geburtsurkunde beantragen.
Im Folgenden sind verschiedene grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamt Grömbach das Dokument aus. Man unterscheidet variantenreiche Formen von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.
Nutzung
Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird verwendet bei diverse Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Falls einmal die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Grömbach eine Ersatzurkunde bitten. Dafür benötigt man in der Regel persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Grömbach
Definition
Eine Ehe benennt eine bewiesene, meistens gesetzlich rechtmäßige, untermauerte Bestätigung einer Vereinigung von zwei Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Amt in Grömbach anzeigen und die hierfür wichtigen Papiere besorgen. Prinzipiell müssen Sie offiziell beim Amt in Grömbach vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Grömbach sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit registrieren wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Grömbach klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Grömbach
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Wegweiser:
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