Standesamt Schwörstadt
Anschrift
Standesamt Schwörstadt
Kirchplatz 2
79618 Rheinfelden (Baden)
Mail: standesamt@rheinfelden.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwörstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@rheinfelden.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwörstadt.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Schwörstadt
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Schwörstadt geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Schwörstadt beantragen.
Nachstehend sind verschiedene allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In diesem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Meistens tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, aber dürfen auch die Eltern selbst die Geburt erfassen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt stellt das Amt Schwörstadt das Dokument aus. Es existieren unterschiedliche Formen der Geburtsdokumenten, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.
Anwendung
Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Falls das Dokument abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Schwörstadt eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Schwörstadt
Definition
Ein Ehebündnis beschreibt eine erklärte, weitgehend juristisch rechtmäßige, verankerte Erklärung einer Vereinigung beider Individuen.
Beschreibung
Die Unverheirateten können die Vermählung beim Standesamt Schwörstadt einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden besorgen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Schwörstadt auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht in Schwörstadt sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.
Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür einige Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Heirat amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Schwörstadt berät Sie gerne.
Fristen
Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Schwörstadt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Schwörstadt
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Kreis
Lörrach
Höhe
280 m ü. NHN
Fläche
62,84 km2
Einwohner
33.045 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
526 Einwohner je km2
Postleitzahl
79618
Vorwahl
07623
KFZ Kennzeichen
LÖ
Gemeindeschlüssel
08 3 36 069
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